Reinigungskraft der Natur
Vom Gesetzgeber gibt es in der Abwasserverordnung bundesweit geltende Mindestgrenzwerte, die in der unten stehenden Tabelle aufgeführt sind.
Teilweise gibt es darüber hinaus gehende Anforderungen der einzelnen Bundesländer.
Alle gesetzlichen Anforderungen für Kleinkläranlagen werden bei unseren Pflanzenkläranlagen ganzjährig deutlich unterschritten, wie ebenfalls aus der Tabelle hervorgeht.
Parameter |
Grenzwerte (Anlagen bis 1000 EW) |
Typische Ablaufwerte unserer PKA |
CSB |
150 mg / l |
50 mg / l |
BSB5 |
40 mg / l |
10 mg / l |
Keimzahl |
-- |
nahezu 100 % Reduzierung |
Wir können Pflanzenkläranlagen bei Bedarf auch auf fast jede darüber hinaus gehende Anforderung auslegen. Sprechen Sie uns gegebenenfalls darauf an.
Das gereinigte Abwasser kann anschließend je nach örtlichen Verhältnissen in ein fließendes Gewässer eingeleitet oder in das Grundwasser versickert werden.