Erneuerbare-Energien-Gesetz

Erneuerbare-Energien-Gesetz, (Kurzfassung EEG)  oder auch Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien soll gemäß seinem Zweck ( §1 Abs. 1) im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern, fossile Energieressourcen schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien fördern. Es dient somit insbesondere dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, Erdgas oder Kohle und Kernkraft verringert werden soll. So schreibt das Erneuerbare Energien Wärmegesetz eine Nutzung von erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung vor. Das deutsche EEG gilt als Erfolgsgeschichte des Modells der Einspeisevergütung und wurde von 47 Staaten als Vorbild für ihre eigenen Förderinstrumente herangezogen. Eine vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene neue und erweiterte Fassung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.